Pfarrgemeinderat


Der Pfarrgemeinderat ist ein demokratisch gewähltes Laien-Gremium. Er wird für jeweils vier Jahre und dann komplett neu gewählt. Die letzte Wahl hat im 6. und 7. November 2121 stattgefunden. Der aktuelle Pfarrgemeinderat besteht aus den unten aufgeführten Mitgliedern und hat sich in seiner ersten Sitzung am 24. November 2021 konstituiert.

Die Sitzungen des Pfarrgemeinderates sind in der Regel öffentlich. Die Einladung zur nächsten Sitzung finden Sie in den Aushängen an unseren Kirchen, sowie > hier zum Download. Die Protokolle der Sitzungen können Sie im Pastoralbüro einsehen oder ebenfalls > hier herunterladen.

Kontaktaufnahme: Den Pfarrgemeinderat erreichen Sie über die E-Mail-Adresse pgr@pfarrverband-nk-se.de. Sie können dort eine Nachricht für den Pfarrgemeinderat hinterlassen oder um Kontaktaufnahme bitten. Ein Mitglied des Pfarrgemeinderates wird sich dann schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen. Sie können sich aber auch gerne an die Pfarrbüros und das Pastoralbüro richten und dort um Kontaktaufnahme eines, ggf. auch eines bestimmten Pfarrgemeinderatmitgliedes bitten.

Anfragen zu Kirchenverwaltungsangelegenheiten, wie z. B. Taufbescheinigung, Patenbescheinigung, etc. richten Sie bitte unmittelbar an das für zuständige Pfarrbüros oder das Pastoralbüro.

Gewählte Mitglieder:

Bastian Beck

Judith Krain

Sylvia Franken

Christa Kröschel

Wolfgang Hammesfahr

Rainer Thoma

Katarzyna Jayhooni

Karen Ulrich


Wahlbereich Gewählte Mitglieder Funktionen im Pfarrgemeinderat Vertretung Pfarrgemeinderat im
St. Anna

Silvia Franken

Christa Kröschel

 

Vorstandsmitglied

Ortsausschuss St. Anna

Caritasverband

St. Georg

Katarzyna Jayhooni

Rainer Thoma

Karen Ulrich

 

Vorsitzender

 

Ortsausschuss St. Georg

 

 

St. Margareta

Sebastian Beck

Wolfgang Hammesfahr

Judith Krain

Vorstandsmitglied

 

Schriftführerin

 

KGV und Ortsausschuss St. Margreta

Kreiskatholikenrat


Geborene Mitglieder:

Geborene Mitglieder sind der Pfarrer, die Pfarrvikare und maximal zwei weitere Mitglieder des Pastoralteams. Der Pfarrer entscheidet in Abstimmung mit dem Pastoralteam, wer von den weiteren Mitgliedern Sitz und Stimme im Pfarrgemeinderat wahrnimmt.

Pfarrer Martin Wierling

Kaplan Antanas Karciauskas

Pastoralreferentin Carmen Hegner



Berufene Mitglieder:

 

 

 

Der Pfarrer kann in Abstimmung mit den gewählten Mitgliedern je nach Bedarf bis zu vier weitere Mitglieder berufen. Allerdings müssen mindestens 2/3 der stimmberechtigten Mitglieder gewählte Mitglieder sein. Im Pfarrverband können somit zwei weitere stimmberechtigte Mitglieder berufen werden.

Damit alle drei Gemeinden paritätisch im PGR vertreten sind, wurde Frau Daniela Rosenthal auf Vorschlag des PGR als drittes Mitglied der Pfarrgemeinde St. Anna zu berufen.

Den möglichen zweiten Platz möchte der PGR zunächst frei halten , um weiteren, insbesondere jüngeren Mitgliedern des Pfarrverbandes die Möglichkeit zu geben, sich im Pfarrgemeinderat einzubringen.

Nicht stimmberechtigte, beratende Mitglieder:

sind in unserem Pfarrverband alle weiteren Mitglieder des Pastoralteams und ein/e Vertreter/in der Verbandsvertretung des Kirchengemeindeverbandes. Weiterhin haben u.a. die Vorsitzenden oder Sprecher/innen der Ortsauschüsse, der Sachausschüsse und ein/e Vertreter/in der Angestellten des Kirchengemeindeverbandes das Recht, an den Sitzungen beratend teilzunehmen. Weitere Gäste und Sachkundige können bei Bedarf eingeladen werden.


Daniela Rosenthal

Joachim Freyer

Kirchengemeindeverband



Weitere Informationen und Ortsausschüsse

Der Ursprung der Pfarrgemeinderäte liegt im II. Vatikanischen Konzil.

In der Pfarrgemeinderatssatzung heisst es unter anderem: 

§1 Errichtung und Auftrag des Pfarrgemeinderates

(1) In jedem Seelsorgebereich ist ein Pfarrgemeinderat zu bilden. 

(2) Im Pfarrgemeinderat wirken Vertreterinnen und Vertreter einer oder mehrerer Pfarrgemeinden gemeinsam mit dem Pfarrer und den dort in der Seelsorge tätigen Geistlichen sowie den hauptberuflichen Pastoralen Diensten — künftig hier Pastoralteam genannt — an der Planung und Gestaltung des kirchlichen Lebens und der Pastoral im Seelsorgebereich mit und verantworten das christliche Engagement in Kommune, Staat und Gesellschaft. 

§2 Aufgaben des Pfarrgemeinderates 

(1) Der Pfarrgemeinderat hat die Aufgabe, unter Wahrung der spezifischen Verantwortung des Pfarrers gemeinsam mit ihm und dem Pastoralteam das pastorale Wirken entsprechend den Herausforderungen im Seelsorgebereich so zu entwickeln und zu gestalten, dass die Kirche in den Lebensräumen und Lebenswelten der Menschen wirksam präsent ist.

 

Um kirchliches Leben der einzelnen Pfarreien im Rahmen des Gesamtkonzeptes zu entwickeln und zu organisieren, bildet der Pfarrgemeinderat Ortsausschüsse. Sie sind Bestandteile des gemeinsamen pastoralen, sozialen und politischen Handelns des Pfarrgemeinderates. Sie koordinieren kirchliche Aktivitäten, die primär auf den jeweiligen Ort bezogen sind. Die Zahl der Mitglieder legt der Pfarrgemeinderat fest. In jedem Ortsausschuss ist ein/e Vertreter/in des Pfarrgemeinderates Ansprechpartner/in und geborenes Mitglied. Darüber hinaus kann der Pfarrgemeinderat weitere Ausschüsse bilden. Derzeit gibt es in jeder Pfarrgemeinde einen Ortsausschuss. 

Nähere Informationen sind dem Amtsblatt des Erzbistums Köln, Stück 1, 1. Januar 2017, S. 24 ff. (Pfarrgemeinderat) und 33f. (Ortsausschuss) ↗ zu entnehmen.

Zu den Ortsausschüssen: