Kirchenvorstände der Pfarreien

Der Pfarrverband Neunkirchen-Seelscheid besteht aus den drei eigenständigen katholischen Kirchengemeinden im Gemeindegebiet. Jeder Kirchengemeinde steht Herr Martin Wierling (Pfr.) als leitender Pfarrer vor.

Verwaltungs- und Beschlussorgan der jeweiligen Kirchengemeinden ist der Kirchenvorstand, dem neben dem leitenden Pfarrer von den jeweiligen Gemeindemitgliedern gewählte Vertreter angehören. Der Kirchenvorstand vertritt die Kirchengemeinde in Rechts- und Vertragsangelegenheiten nach außen und verwaltet das Vermögen der Kirchengemeinde.

 

Zu den Aufgaben des Kirchenvorstandes zählen:

  • Vermögensverwaltung
  • Aufstellung und Überwachung des Haushaltsplanes
  • Verwaltung und Instandhaltung von Grundstücken und Gebäuden
  • Personalentscheidungen

Die Mitglieder des Kirchenvorstandes werden in zwei Wahlperioden jeweils zur Hälfte von den Gemeindemitgliedern für sechs Jahre gewählt, so daß turnusmäßig alle drei Jahre eine Kirchenvorstandswahl ansteht. Die letzte Wahl hat im November 2021 stattgefunden.

Zu den Kirchenvorständen



Kirchengemeindeverband des Pfarrverbandes

Die drei Kirchengemeinden haben sich zu einem Kirchengemeindeverband zusammengeschlossen. Der Kirchengemeindeverband Neunkirchen-Seelscheid ist ein Verband mit kirchenrechtlicher und staatskirchenrechtlicher Anerkennung. Er ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts ein Verband mit eigener Rechtspersönlichkeit. Zweck des Kirchengemeindeverbandes ist es, gegenüber Dritten als Katholische Kirche im Pfarrverband Neunkirchen-Seelscheid auch rechtswirksam aufzutreten, ohne zu einer einzigen Kirchengemeinde zu fusionieren.

 

Aufgabe des Kirchengemeindeverbandes ist es, durch gemeinsame Aufgabenwarnehmung Synergieeffekte zu nutzen. Dabei nimmt der Kirchengemeindeverband nur solche Aufgaben war, die ihm von den Kirchengemeinden ausdrücklich übertragen wurden. Dies sind beispielsweise die Übernahme aller Arbeitnehmer im Pfarrverband, die Übernahme von Betriebsträgerschaften (Offene Jugendarbeit), der gemeinsame Betrieb des Pastoralbüros im Pfarrverband sowie die Anschaffung von Sachmitteln, die der Seelsorge im gesamten Pfarrverband zur Verfügung stehen.

 

Verbandsvertretung des Kirchengemeindeverbands

Der Kirchengemeindeverband benötigt wie jede Kirchengemeinde auch ein Verwaltungs- und Beschlussorgan. Dieses ist die Verbandsvertreterversammlung. Ihr steht der leitende Pfarrer im Pfarrverband, Herr Martin Wierling (Pfr.), vor. Mitglieder der Verbandsvertreterversammlung sind zudem je zwei Vertreter der Kirchenvorstände der drei Kirchengemeinden, die von den Kirchenvorständen entsandt werden. Alle wesentlichen Beschlüsse werden in regelmäßigen Sitzungen der Verbandsvertreterversammlung getroffen. Zur Vorbereitung der Beschlüsse und der Verwaltung der Einrichtungen vor Ort hat die Verbandsvertreterversammlung Ausschüsse gebildet.